Information zur Nationalratswahl 2008

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Am Sonntag, dem 28.September 2008, findet in Östereich die Nationalratswahl statt.

Was wird am 28.September 2008 gewählt?

Am 28. September 2008 werden die 183 Abgeordneten zum Nationalrat gewählt. Wer einzelne Kandidatinnen und Kandidaten wählen will, kann zusätzlich Vorzugsstimmen vergeben.

Wer ist in Asperhofen wahlberechtigt?

Wählen dürfen alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum 28.September 1992 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 29.Juli 2008 im Gemeindegebiet von Asperhofen begründet haben.   
Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind nicht wahlberechtigt.

Wahlinformationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher:

www.wahlinfo.aussenministerium.at

Reklamationsverfahren:

Ab Dienstag, dem 19.August 2008, liegt im Gemeindeamt der Marktgemeinde Asperhofen, Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen, das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsicht auf. Im anschließenden Reklamationsverfahren (19. bis 28. August 2008) kann gegen Eintragungen im Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben werden, beziehungsweise eine fehlende Eintragung beantragt werden.

Wo und wann kann ich wählen?

Rund eine Woche vor der Wahl sollten Sie in Ihrem Briefkasten die "Amtliche Wahlinformation" vorfinden. Diese informiert Sie über Sprengel, Wahllokal und Wahlzeit.
Ein Tipp: Nehmen Sie die "Amtliche Wahlinformation" mit ins Wahllokal, dann findet man Sie schneller im Wählerverzeichnis.

Wählen im Urlaub:

Wenn Sie am Wahltag nicht in dem zu Ihrem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen gehen können, haben Sie mit einer Wahlkarte die Möglichkeit, in ganz Österreich (in einem Wahllokal oder per Brief) und auch im Ausland (per Brief) zu wählen.

Wählen im Krankenbett:

Bürgerinnen und Bürger, die sich am Wahltag in einem Spital oder Pflegeheim befinden, können sich über die Spitalsverwaltung eine Wahlkarte besorgen lassen.
Falls Sie Ihr Wahllokal auf Grund von Bettlägrigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht persönlich aufsuchen können, können Sie im Gemeindeamt der Marktgemeinde Asperhofen, Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen eine Wahlkarte beantragen. Damit haben sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder Sie werden auf speziellen Antrag am Wahltag von einer "fliegenden" Wahlkommission besucht.

Briefwahl:

Wer am Wahltag nicht in seinem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu mit der Post der zuständigen Wahlbehörde gesenden werden.
Alternativ zur Briefwahl kann die Wahlkarte am Wahltag zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich verwendet werden.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Einen Wahlkartenantrag können Sie bis zum 24.September 2008 schriftlich an die Adresse der Marktgemeinde Asperhofen, Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen,
per e-Mail an h.satzinger@asperhofen.gv.at
per Fax an die Nr. 02772/58295-15 senden.

Um eine Wahlkarte zu beantragen, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse des Hauptwohnsitzes.
Wahlkarten werden allerdings voraussichtlich erst ab 8.September 2008 ausgegeben, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Nationalratswahl 2008 vorliegen.

Am Wahltag:

Vergessen Sie bitte nicht einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studienausweis etc.) ins Wahllokal mitzunehmen. Sollten Sie eine Wahlkarte haben, geben sie diese der Wahlbehörde.

Für weitere Auskünfte zum Thema "Nationalratswahl 2008" steht Ihnen Frau Hildegard Satzinger unter der Tel.Nr. 02772/58295-13 gerne zur Verfügung

11.08.2008



Marktgemeinde Asperhofen
Gemeindeplatz 1, 3041 Asperhofen
E-mail: office@asperhofen.gv.at, www.asperhofen.gv.at

Mo 08.00 - 12.00 Uhr u. 15.00-19.00 Uhr, DI-FR 08.00-12.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden werden keine schriftlichen Anbringen entgegen genommen oder Empfangsgeräte bereit gehalten. Allgemeiner Parteienverkehr, Amtsstunden gem §13 Abs 5 AVG