Chippflicht für Hunde

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Chippflicht für Hunde: Ab sofort drohen empfindliche Strafen

 Schon seit längerem besteht für Hundebesitzer/innen die Verpflichtung, ihrem Tier einen Mikrochip implantieren zu lassen, durch den das Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen, ab sofort drohen den Besitzern empfindliche Strafen, wenn ein Hund ohne Chip erwischt wird.

"Die Gemeinden haben hier wieder eine zusätzliche Aufgabe: Die Hundehalter/innen zu informieren, von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen und darauf aufmerksam zu machen, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist", so Mödlhammer in einem ORF.at verbreiteten Interview. Seit Jahresbeginn kann das Fehlen des Chips bei einem Hund für die Besitzer/innen teuer werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als 3.000 Euro betragen.

 

BHs für Kontrolle zuständig

An sich sind die Bezirkshauptmannschaften für die Kontrolle zuständig, sie sollten auch über die Geräte zum Auslesen der Funkchips verfügen. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, sich über die Identität eines Hundes und dessen Besitzer/in zu erkundigen. Generell sollten die Gemeinden über die Handhabung des Gesetzes Bescheid wissen, weil viele Besitzer/innen die Gemeinde als erste Anlaufstelle für derartige Fragen sehen.

Künftig auch Registrierung über Internet möglich

Derzeit können Hundehalter/innen ihre Tiere auf zwei Wegen melden: Sie lassenen gechipten Hund bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren. Oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Chippen mit der Durchführung der Meldung. "Ab dem Sommer wird eine dritte Möglichkeit dazukommen", kündigt Ulrich Herzog, Bereichsleiter der Veterinärbehörde im Gesundheitsministerium: Dann sollen Hundebesitzer/innen die Registrierung auch bequem via Internet mit Hilfe eines Passwortsystems selbst vornehmen können.

Chippflicht besteht seit 2008

Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Mit Ende 2009 ist die Übergangsfrist für erwachsene Hunde ausgelaufen, die bis 31. Dezember elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten.
Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Er wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert.

 

18.01.2010



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