Grundsteuerbefreiung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wichtige Info zur Grundsteuerbefreiung

Bauwerber, die bis dato eine NÖ Wohnbauförderung in Anspruch genommen und nach Meldung der Fertigstellung ein Ansuchen um Grundsteuerbefreiung eingebracht haben, wurden bis zu 90% von der Grundsteuer befreit, und das auf die Dauer von max. 20 Jahren.

Durch eine Änderung des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005 entfällt ab 01.01.2011 die Befreiung von der Grundsteuer.
Da durch die sozial ausgewogene Wohnbauförderung und weitere darüber hinausgehende Fördermöglichkeiten bereits eine ausreichende Förderung für die Schaffung von Wohnraum vorliegt, wird diese Fördermöglichkeit gestrichen.

Für diese kann ab 2011 nur dann angesucht werden, wenn eine Zusicherung des Wohnbauförderungsdarlehens vorliegt und für das Eigenheim bis 31.12.2010 die Fertigstellungsmeldung bei der Gemeinde erfolgt.

Aufrechte Befreiungen sind nicht betroffen und enden durch Zeitablauf.

 

05.11.2010



Marktgemeinde Asperhofen
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