Bio-Lebensmittel

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Daran erkennen Sie Bio-Lebensmittel

"Es grünt so grün" - doch leider ist nicht alles, wo "bio" drauf steht, auch tatsächlich aus biologischem Anbau. Mit irreführenden Kennzeichnungen versuchen Vermarkter reißenden Absatz zu erwirtschaften. Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich macht daher auf die wichtigsten Merkmale für Bio-Lebensmittel aufmerksam.

Die Österreicherinnen und Österreicher greifen gerne zu Bio-Produkten. Der Beliebtheit bei Österreichs Konsumenten hat dies trotz Wirtschaftskrise und steigenden Lebensmittelpreisen keinen Abschwung getan. Doch nicht überall wo „bio“ drauf steht, ist auch tatsächlich „bio“ drin. Ein Lebensmittel darf die Bezeichnung „BIO“ (oder bei Bio-Lebensmittel aus Deutschland „ÖKO“) nur dann führen, wenn die Zutaten zumindest 95% aus biologischer Landwirtschaft stammen. Die restlichen 5% sind nur ganz spezielle in der EU-Verordnung aufgezählte Erzeugnisse.

 

Österreich ist Bio-Weltmeister

 

Die steigende Beliebtheit von Bio-Produkten bei den Konsumentinnen und Konsumenten hat Österreich dabei zum „Bioland Nr. 1“ gemacht. „Bioprodukte liegen nicht nur voll im Trend, sie zählen mittlerweile sogar zum Fixinventar jedes Supermarkt-Sortiments. Im tagtäglichen Rennen um die Gunst der KonsumentInnen verzeichnen österreichische Bioprodukte im In- und Ausland gleichermaßen Erfolge. Unser Biolandbau mit 20% der Agrarnutzfläche ist ein unverzichtbarer Aspekt der Visitenkarte Österreichs. Damit sind wir Bio-Weltmeister", so Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich.

 

Die biologische Landwirtschaft gilt unter allen Landwirtschaftsformen als die umweltschonendste. Bio ist aber mehr als nur der Verzicht auf Chemie. Ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf ist eine Grundlage und eine Voraussetzung für eine erfolgreiche biologische Landwirtschaft. Die natürlichen Ressourcen Boden und Wasser werden dabei geschont. Davon können auch künftige Generationen profitieren.

 

Daran erkennen Sie Bio-Lebensmittel

 

Jeder Betrieb der Bio-Lebensmittel erzeugt oder verarbeitet unterliegt der Kontrolle durch eine staatlich anerkannte Bio-Kontrollstelle, welche eine Kontrollnummer vergeben, die sich auf der Verpackung des Bio-Lebensmittels befinden muss. Ein Beispiel: AT-BIO-301. Das erste Kürzel steht für den Sitz der Kontrollstelle - AT für Österreich. BIO zeigt an, dass es sich um Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau handelt. 301 bezeichnet die Nummer der Kontrollstelle.

 

Außerdem ist seit 1. Juli 2010 die Verwendung des EU-Bio-Logos für verpackte Biolebensmittel verpflichtend. Neben dem so genannten Euro-Blatt können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden.

Öfters befindet sich auf der Packung das nicht verpflichtend anzubringende AMA-Biozeichen. Ist das Zeichen rot kommt das Bio-Produkt aus Österreich, ist es schwarz, dann kommt es aus anderen Ländern. Der Anteil an Rohstoffkomponenten beim roten AMA-Bio-Zeichen darf, wenn die Komponenten nicht in Österreich herstellbar sind, den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten.

16.09.2011



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